DJ MARIO - Der Show-Act & Live-DJ aus der Schweiz

Impressum & AGB

Impressum

DJMARIO.ch

Mario Räss

Säntisstrasse 1

CH-9230 Flawil SG

Mobile +41 79 778 71 16

E-Mail info@djmario.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Anfahrt | Parkplatz

 

Der Veranstalter / Auftraggeber stellt sicher, dass zum Zeitpunkt des Eintreffens von Mario Räss die Zufahrtswege (Veranstalter kümmert sich um alle Zufahrtsgenehmigungen und sendet diese mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung an Mario Räss) für PW oder Transporter frei sind und einen gesicherten Parkplatz in nächstmöglicher Entfernung zur Location respektive Bühne vorhanden ist.

 

2. Bühne | Technik

 

Das DJ-Pult muss aus Sicherheitsgründen genügend Abstand zum Publikum haben (1.0 Meter Mindesthöhe der Bühne bei öffentlichen Veranstaltungen) und darf nicht für jeden Besucher frei zugänglich sein. Die Bühnenfläche muss mindestens 3.0 Meter breit und 2.0 Meter tief sowie waagrecht ohne Unebenheiten und stabil gebaut sein.

 

Das Bühnenpodest für die DJ-Regie muss zwingend folgende Dimensionen erfüllen, (Arbeitsfläche 2.0 Meter Breite x 1.0 Meter Tiefe und Arbeitshöhe 1.0 Meter Höhe), sowie mit einem Bühnenvorhang /-abdeckung vorderseitig und seitlich geschlossen sein.

 

Das DJ-Equipment beinhaltet mindestens 2 DJ-Player Pioneer CDJ-2000NXS-2 oder Pioneer CDJ-3000, 1 DJ-Mixer Pioneer DJM-900NXS-2 oder neuer, 1 Mikrofon (Funk- / oder Kabelmikrofon) und 2 DJ-Monitorboxen (Detaillierte Informationen siehe Technik- & Stage-Rider DJ MARIO).

 

Der Veranstalter stellt sicher, dass die Bühne inkl. DJ-Regie sowie Audio- und Lichtanlage von ihm oder seinen externen Technikpartnern komplett betriebsbereit eingerichtet ist, sofern die technische Infrastruktur durch den Veranstalter und nicht durch DJ MARIO gestellt wird.

 

Diese Mindestanforderungen müssen vom Veranstalter eingehalten werden und sind absolut zwingend. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, kann der Auftritt abgesagt oder eine Gagenerhöhung von CHF 200.- eingefordert werden. Bei Absage wegen nicht einhalten der AGBs und des Technik- & Stage-Rider ist der Veranstalter verpflichtet die totale Gage an Mario Räss zu entrichten.

 

3. Verpflegung | Hotel

 

Ein Mittag- und/oder Abendessen, Zwischenverpflegung (Snacks) und Getränke werden pro  Auftrittstag kostenlos vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Eine Übernachtungsmöglichkeit ist dann erforderlich, wenn ein Booking über mehrere Tage dauert oder der Veranstaltungsort über 140 Km (pro Strecke/Weg) vom Wohnort von Mario Räss entfernt ist. Dies wird vorgängig mit dem Veranstalter persönlich besprochen und in der Offerte ausgewiesen. Wenn eine Übernachtung erforderlich ist, wird ein Einzelzimmer (EZ) mit Dusche/WC in einem 3-Sterne Hotel in der Nähe des Auftrittsortes (Bühne) durch den Veranstalter gebucht und bezahlt. Informationen zum Hotel und der Reservierung werden bis spätestens 14 Tage vor dem Event bzw. des Veranstaltungsdatums an Mario Räss gesendet.

 

4. SUISA-Gebühren | Behördliche Bewilligungen

 

Veranstaltungs-, Konzert- und Betriebsbewilligungen sind Sache des Veranstalters. Die SUISA-Gebühren (www.suisa.ch) und andere behördliche Bewilligungsgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Veranstalter ist verpflichtet die Bestimmungen der Verordnung «V-NISSG» das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (www.bag.admin.ch/schall) einzuhalten und während der Veranstaltung zu überwachen. DJ MARIO verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten.

 

5. Allgemeine Bestimmungen

 

Mario Räss unterliegt in der Gestaltung der Darbietung nur teilweise den Anweisungen des Veranstalters. DJ MARIO ist in der Gestaltung seiner Show und Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen entsprechend einfliessen. Es wird angenommen, dass sich der Veranstalter über Mario Räss und seine Darbietung vor Vertragsabschluss hinreichend informiert hat.

 

Mario Räss trifft in Bühnengemässer Garderobe auf. Er verpflichtet sich in seinen Darbietungen den ortsüblichen Anforderungen anzupassen, die Hausordnung des Veranstalters zu beachten und in jeder Beziehung sein Bestes zu leisten.

 

6. Werbung | Promotion

 

Der Veranstalter ist verpflichtet, Logo und Pressefotos von DJ MARIO in Print- und Onlinemedien (Flyer, Plakate, Banner, Website, Social Media, usw.) zu integrieren und veröffentlichen. Diese Verpflichtung gilt bei jeder kommerziell öffentlichen Veranstaltung.

 

Das Pressematerial von DJ MARIO wird bei Vertragsabschluss zum Download zur Verfügung gestellt. Eigenes Promotion- und Werbematerial von DJ MARIO darf an der Veranstaltung publiziert werden.

Privat- und Firmenevents mit dem Charakter von geschlossenen Gesellschaften im privaten Rahmen können vom Veranstalter fakultativ beworben werden.

 

7. Haftung

 

Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter / Auftraggeber in Folge:
A) schlechter Witterungsbedingungen B) Besuchermangel und geringer Ticketverkauf C) fehlender Bewilligungen D) behördlicher Anordnungen E) ungenügend gesicherter Infrastruktur wie Bühnen und Festzelte F) technischen Problemen und Stromausfällen G) allgemeiner Absage, usw. gelten nicht als «höhere Gewalt» und der Anspruch auf die totale Gage bleibt vollumfänglich bestehen. Vertragsbruch zieht eine Konventionalstrafe in Höhe der Totalgage gemäss Engagements-Vertrag nach sich.

 

Der Veranstalter haftet für die Sicherheit der technischen Geräte und Requisiten von DJ MARIO, während der Zeit vom Betreten bis zum Verlassen der Veranstaltung. Bei Personenschäden und Sachschäden (Technik, Requisiten, usw.) die durch den Veranstalter oder seinen Gästen und Besuchern, Publikum, durch instabile Bühnen und Festzelte, Regen, Schnee, Feuer, Diebstahl usw. entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung oder die Veranstaltungsversicherung des Veranstalters / Auftraggebers. DJ MARIO kann in keinem Fall für Folgeschäden haftbar gemacht werden, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Mario Räss verursacht worden ist.

 

8. Gage | Honorar

 

Wird vom Veranstalter vor, während oder direkt nach der Veranstaltung (spätestens am Auftrittsende von DJ MARIO) in bar an Mario Räss ausbezahlt, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen offeriert wurden. Die Auszahlung der Gage wird gemäss Zahlungsvereinbarung im Engagements-Vertrag terminiert und ausbezahlt (siehe Seite 1).

 

Verlängerungen der Auftritts-Dauer erhöht die Gage von Mario Räss pro angebrochene Stunde um CHF 200.- (zahlbar direkt nach Auftrittsende von DJ MARIO). Verlängerungen der vereinbarten Spielzeit müssen vorgängig persönlich besprochen werden und können je nach Tour- & Zeitplanung von DJ MARIO nicht garantiert werden.

 

Alle anfallenden Kosten (Sozialleistungen, AHV, Kranken- und Unfallversicherungen, Anfahrtskosten, Autoverlad, usw.) werden von Mario Räss selbst finanziert und sind in der Gage eingerechnet. Informationen über die Höhe der Gage von DJ MARIO darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Alle Vertragsbestandteile sind absolut vertraulich zu behandeln.

 

9. Weitere Bedingungen

 

Der Veranstalter / Auftraggeber, erklärt mit seiner Unterzeichnung des Engagements-Vertrages, diese AGBs und den Technik- & Stage-Rider gelesen, zur Kenntnis genommen zu haben und mit diesen Konditionen einverstanden zu sein.